Verfahrensbeistandschaft

Verfahrens-beistandschaft

Verfahrensbeistandschaft im Auftrag von Familiengerichten

Verfahrens-beistandschaft im Auftrag von Familiengerichten

Ein Verfahrensbeistand wird im Auftrag eines Familiengerichts bestellt und soll in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertreten sowie ihre Rechte innerhalb des Verfahrens wahren und zur Geltung bringen. Das Amt der Verfahrensbeistandschaft wird unter §158 BGB geregelt und bestimmt das rechtliche Vorgehen.

Das Team

Birgit Jansen